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    Mod 1-2 fragen

    Evaluation

    1. Lässt sich über ein Neugeborenen-Hörscreening eine Hörstörung feststellen?
      • Nein, ein Hörscreening gibt lediglich einen Anhaltspunkt für eine eventuell vorliegende Funktionsstörung, die erst über diagnostische Verfahren bestätigt werden kann. Screening und Diagnostik sollten in kurzem Zeitabstand erfolgen.
      • Ja, da die Mehrheit der Kinder den Test besteht, ist die Wahrscheinlichkeit einer Hörstörung in der verbleibenden Gruppe der Kinder mit einem kontrollbedürftigen Test sehr hoch.
      • Ja, sonst könnte man ein solches Hörscreening nicht empfehlen. Die Messverfahren müssen aber geeignet und die Messergebnisse automatisch ausgewertet sein, damit auch unerfahrene Untersucher zu einer sicheren Diagnose kommen können.
      • Nein, ein Hörscreening ist kein diagnostisches Verfahren. Es dient dazu, Hörstörungen bei der Mehrheit der Kinder sehr früh ausschließen zu können. Für Kinder, die den Test nicht bestehen, ist ein Anhaltspunkt gegeben, die weitere Hör- und Sprachentwicklung genauer zu verfolgen.
    2. Weiß man nach einem Hörscreening, ob ein Kind hört oder nicht hört?
      • Ja, man unterscheidet bei den Ergebnissen in normalhörende und hörgestörte Kinder.
      • Nein, viele Beispiele zeigen, dass die Tests noch nicht aussagekräftig genug sind.
      • Nein, insbesondere kontrollbedürftige Kinder müssen eine zeitnahe Kontrolle erhalten.
      • Ja, mit dem Ergebnis des Hörscreenings erhält man eine ausreichend verlässliche Antwort.
    3. Wie viele Eltern stellen ihr Kind wieder zeitgerecht zu einer Kontrolle vor, wenn das Screening-Ergebnis kontrollbedürftig war?
      • etwa 80%.
      • etwa 75%.
      • etwa 50%.
      • etwa 25%.
    4. Tracking steht für:
      • das Nachverfolgen und Begleiten testauffälliger Kinder.
      • das Schreiben von Erinnerungsbriefen an Eltern testauffälliger Kinder.
      • die Verantwortlichkeit der Durchführung des Screenings und des Begleitens der Kinder bis zu einer Kontrolluntersuchung.
      • das Nachverfolgen testauffälliger, nicht vollständig oder nicht gescreenter Kinder bis zu einem abschließenden Ergebnis, gegebenenfalls bis zum Beginn einer Therapie.
    5. Unter einem follow-up versteht man:
      • die Wiedervorstellung eines kontrollbedürftigen Kindes in einer ärztlichen Einrichtung.
      • die Kontrolle eines auffälligen Screening-Befundes in der Geburts- oder in einer ärztlichen Einrichtung.
      • die Hörgeräteversorgung und –Anpassung in einer spezialisierten Facheinrichtung.
      • die Bestätigungsdiagnostik (Konfimationsdiagnostik) in einer spezialisierten (pädaudiologischen) Facheinrichtung.
    6. Wann sollte ein follow-up erfolgen?
      • Innerhalb der ersten Lebenswochen, spätestens aber bis zum Abschluss des 3. Lebensmonats.
      • Nicht vor Abschluss des 3. Lebensmonats, spätestens aber bis zum 6. Lebensmonat.
      • Nicht vor dem Abschluss des ersten Lebensjahres.
      • Erst nach der Bestätigung des kontrollbedürftigen Befundes durch den behandelnden Kinderarzt, dann aber ohne weiteren Zeitverlust (Terminmanagement).
    7. In welchem Zeitraum sollte mit der Therapie einer frühkindlichen Hörstörung begonnen werden?
      • Spätestens bis zum Abschluss des 3. Lebensjahres (Kindergartenalter).
      • Spätestens bis zum Abschluss des 6. Lebensmonats.
      • Spätestens bis zum Abschluss des 2. Lebensmonats.
      • Spätestens bis zum Abschluss des 2. Lebensjahres.

     


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